Stand 26.09.2019
§1 Ziele einen Bienenpatenschaft
Eine Bienenpatenschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Kunden (Pate bzw. Sponsor) und der HAPE Imkerei GmbH (im Folgenden auch Imkerei), die nur teilweise eine direkte Lieferung (z.B. Honig) oder eine Dienstleistung ( z.B. Pflege oder Vermietung von Bienenvölkern) beinhalten.
Vorrangig beinhaltet dieser einen gemeinnütziger Zweck zum Erhalt der Natur, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der Forschung oder dem Erhalt der Bienen- und Insekten.
Er gibt den Paten die Möglichkeit, sich in diesem Bereich zu engagieren, ohne die eigenen zeitlichen Einschränkungen oder dem fehlenden Wissen in der Bienenhaltung.
§2 Beteiligung der Paten am allgemeinen Risiko der Imkerei
Mit ihrer Patenschaft beteiligen sich die Paten am allgemeinen Risiko der Imkerei hinsichtlich:
der Auswirkungen der Klimaerwärmung und den damit verbundenen Wetterextremen (z.B. Pollenmangel bei größeren Hitzeperioden oder Frosteinbrüche in die Obstblüten) oder
der Auswirkungen auf die Entwicklung und Gesundheit der Bienenvölker (z.B. extremer Varoabefall, Einwirkung der asiatischen Hornisse oder des Beutenkäfers)
§3 Zustandekommen der Patenschaft
Jede Patenschaft kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Patenschaft und der Übersendung der Patenschaftsurkunde zustande.
Automatische e-mails im Vorfeld bestätigen nicht die Patenschaft. Eventuelle Zahlungen gelten als Anzahlungen auf die Patenschaft. Hieraus können keine Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Patenschaften über einen Förderverein kommen erst nach deren Bestätigung zustande. Die HAPE Imkerei GmbH wird aus Ansprüchen aus diesen Vertragsverhältnissen durch die Paten befreit.
§4 Dauer der Patenschaften
Vom Beginn der Bestätigung läufen die Patenschaften für die Dauer von einem Jahr. Ausnahmen sind Patenschaften in denen ein anderer Zeitraum, z.B. die Bienensaison von März bis September angegeben ist.
Die Patenschaft verlängert sich nicht automatisch und endet nach Ablauf dieses Zeitraumes ohne Kündigung.
§5 Abruf von Leistungen und Produkten, Verfall der Ansprüche
Wenn du im Patenschaftszeitraum einen Anspruch auf die Lieferung von Honig oder Leistungen erwirbst, dann musst du diese selber gesondert abrufen. Die nichtabgerufene Ansprüche verfalle unwiderruflich mit dem Ablauf des Patenschaftszeitraumes.
§6 Versandkosten
Für den Versand von Produkten im Rahmen der Pateschaft entstehen Versandkosten, diese sind nicht mit dem Patenschaftsbetrag abgedeckt. Die Versandkosten werden nach Gewicht gesondert in Rechnung gestellt, beachte den Link Versandkosten im Shop.
§7 Umsatzsteuer
Die Patenschaften sind Geldzuwendungen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Es handelt sich nicht um steuerbegünstigte Spenden.
§8 vorzeitige Kündigung
Nur aus dringenden Gründen kann die Patenschaft vorzeitig kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss die dringenden Gründe enthalten.
§9 Übertragung von Ansprüche an Dritte - Geschenkpatenschaft
Bei der Übertragung der Ansprüche an Dritte, wird dieser nicht Vertragspartner. Der Dritte ist als "abweichende Lieferanschrift" namentlich mit Anschrift zu benennen. Ein weiterer Wechsel der Ansprüche ist nicht möglich. Die Zustimmung zur Speicherung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten wird auch im Namen des Dritten gegeben. Der Pate hat die Pflicht den Dritten von den Datenschutzbestimmungen der HAPE Imkerei zu informieren.
§10 Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogenen Daten werden zu Abwicklung der Patenschaft und zur Einhaltung von anderen Rechtsvorschriften elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an andere Weitergegeben.
Personenbezogenen Daten für die Abwicklung über ein Förderverein oder Stiftung werden nur an diesen Weitergegeben. Beachte auch die Datenschutzreglungen dieser Empfänger.
§11 Verhinderung bei der Teilnahme an Veranstaltungen
Verhinderung an der Teilnahme an Veranstaltungen sind spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per e-mail (paten@honig-auslese.de) oder telefonisch anzuzeigen. Danach verfällt der Anspruch auf eine erneute Veranstaltung oder sonstigen Ausgleich. Es können bei Verhinderung nur einmal eine Alternativetermin angeboten werden. Wird dies nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch unwiderruflich.
§12 öffentliche Sichtbarmachung der Paten
Patenschaften werden mit Ort und Name der Paten an den Bienenbeuten oder den Projekten sichtbar. Diese sind durch Dritte öffentlich einsehbar. Sollte dies vom Paten oder einem Dritten nicht gewünscht sein, ist dies jederzeit gesondert anzuzeigen.
Gleiches gilt für Darstellungen auf den Internetseiten der HAPE GmbH.
§13 Kontakt
Für Rückfragen und der Klärung von Unstimmigkeiten, bitten wir folgende Kontaktdaten zu nutzen:
e-mail: paten@honig-auslese.de
Tel: 06205 38998031
Stand, 26.09.2019
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